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Förderverein

Satzung des Augustinus Hospiz e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Augustinus Hospiz Neuss V.“ Er ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuss unter Nr. 1701.

  2. Der Sitz des Vereins ist Neuss am

  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das

§2 Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 2 Nr. 3 AO) und mildtätiger Zwecke (§ 53 AO).

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • die Förderung des Hospizgedankens, der sich in der Betreuung von schwer und unheilbar Erkrankten niederschlägt,
  • die Förderung der Bereitschaft, christliche Nächstenliebe im Hospiz durch Tat und durch Rat zu üben,
  • Aufklärung über die Bedeutung dieser und anderer Hospizeinrichtungen und Werbung für deren Unterstützung,
  • die ideelle und materielle Unterstützung der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern nach der Regel des Augustinus und der Immaculata gGmbH als derzeitigem Betriebsträger in der Führung und Weiterentwicklung des im Kloster Immaculata in Neuss eingerichteten Augustinus-Hospizes,
  • die ideelle und materielle Unterstützung des Angebots der allgemeinen und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Sinne von § 37 b in Verbindung mit § 132 d und § 140 a SGB V durch die "SAPV Rhein-Kreis Neuss gGmbH"
  • in der Gewinnung von Personen und Institutionen für die ideelle und materielle Unterstützung des Augustinus-Hospizes in
  • die ideelle und materielle Unterstützung ähnlicher Einrichtungen nach dem SGB V und SGB XI.
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger im Sinne des § 53 Abgabenordnung.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt

  4. In seiner Eigenschaft als Förderverein im Sinne des § 58 AO verwendet der Verein die ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtungen.

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Kontakt

Augustinus Hospiz Neuss e.V.
Augustinusstraße 46
41464 Neuss

Telefon: 02131/9168212
E-Mail: info@augustinus-hospizverein-neuss.de

 

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